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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH („SPIDI“)
Tuchlauben 14 Top 9, 1010 Wien
Firmenbuchnummer: 302574m
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nr. ATU63798288
E-Mail: office@spidi.at
Tel.Nr: +43-1-236 17 17-0
Stand: August 2023
1. Geltung, Allgemeines
(1) Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH (idF kurz: SPIDI) erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz: AGB).
(2) Diese AGB gelten für Unternehmer sowie für Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) (idF kurz Verbraucher). Ergeben sich aufgrund der gesetzlichen Anforderungen notwendige Unterschiede, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
(3) Diese AGB sind dem Angebot von SPIDI angehängt und bilden einen integrierten Bestandteil des Angebots. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
(4) Diese AGB können unter https://www.spidi.at/agbs/ abgerufen und heruntergeladen werden.
2. Leistungen von SPIDI, Vertragsabschluss
(1) SPIDI bietet die folgenden Leistungen an, wobei SPIDI dazu – je nach Wunsch und Anfrage des Auftraggebers – ein individuelles Angebot legt:
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- Sprachkurse für Unternehmen in Form von Gruppentrainings, Einzeltrainings in Präsenz oder mit Hilfe von Video-Konferenztools (zB Zoom)
- private Sprachkurse für Verbraucher in Form von Gruppentrainings, Einzeltrainings in Präsenz oder mit Hilfe von Video-Konferenztools (zB Zoom)
- Vorbereitungskurse in Gruppen oder Einzeln in Präsenz oder mit Hilfe von Video-Konferenztools (zB Zoom) und Prüfung für ÖSD-Zertifikate (Deutsch)
- Vorbereitungskurs und LINGUASKILL Zertifikate für Unternehmen
- Language-Audit zur Language-Strategie für Unternehmen (Beratung)
- Trainings und Coaching für interkulturelle Kommunikation und interkulturelles Management in Präsenz oder mit Hilfe von Video-Konferenztools (zB Zoom)
- Lehrgänge: das sind mehrere zusammenhängende Veranstaltungen (zB Trainings, Workshops, Seminare) für interkulturelle Kommunikation und interkulturelles Management)
- Stundenbänke: dabei handelt es sich um ein Kontigent von Sprachkursen bestehend aus 25 oder 50 Zeiteinheiten (je nach von Wahl des Auftraggebers) zu je 90 Minuten. Diese können vom Auftraggeber innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten ab Angebotsannahme konsumiert werden.
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(2) Der Vertrag zwischen SPIDI und dem Auftraggeber, der Unternehmer ist, kommt wie folgt zustande:
a) Der Auftraggeber fragt individuell die Leistung bei SPIDI persönlich, via Telefon, E-Mail oder Post an.
b) SPIDI übermittelt dem Auftraggeber ein konkretes, individuelles Angebot.
c) Mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Damit stimmt der Auftraggeber auch den AGB zu.
(3) Der Vertrag zwischen SPIDI und dem Auftraggeber als Verbraucher kommt wie folgt zustande:
a) Der Auftraggeber fragt individuell die Leistung bei SPIDI persönlich, via Telefon, E-Mail oder Post an.
b) SPIDI übermittelt dem Auftraggeber dazu ein konkretes, individuelles Angebot samt
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- den Vorvertraglichen Informationen (idF kurz: VVI),
- der Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular.
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c) Mit Annahme des Angebots (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) kommt der Vertrag zustande. Damit stimmt der Auftraggeber auch den AGB zu.
d) Der Auftraggeber erhält von SPIDI eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit den VVI, der Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular und Link zu den AGB.
e) So SPIDI auf Verlangen des Auftraggebers vor Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen (Punkt 10) mit der Leistungserbringung beginnen soll, erklärt der Auftraggeber zudem in einem gesonderten Dokument ausdrücklich, dass SPIDI noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt und bestätigt seine Kenntnisnahme vom Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistungserbringung durch SPIDI.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (bei Unternehmergeschäften)
(1) Der Auftraggeber als Unternehmer legt SPIDI alle für die Erfüllung und Ausführung der Beratungs- und Trainingsleistungen der SPIDI notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert SPIDI über alle Vorgänge und Umstände, die für die Erbringung der Beratungs- und Trainingsleistungen von SPIDI von Bedeutung sind.
(2) Der Auftraggeber als Unternehmer sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Beratungs- und Trainingsleistungen von SPIDI vor Ort beim Auftraggeber ein ungestörtes, dem Fortgang des Beratungs- und Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(3) Teilnehmer-Zertifikate werden ab 75% Anwesenheit auf Wunsch ausgestellt.
4. Honorar, Barauslagen, Akontozahlungen und Zahlungsbedingungen
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, richten sich die Honorare nach dem konkreten, individuellen Angebot von SPIDI an den Auftraggeber.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, richten sich die Honorare nach den von SPIDI auf deren Website: https://www.spidi.at/ abrufbaren Preisen. Die Honorare hängen von der jeweiligen von SPIDI zu erbringenden Leistung (zB Sprachkurs) und der Gruppengröße (zB Gruppen- oder Einzeltraining ab).
(3) Unternehmern als Auftraggeber verrechnet SPIDI – sofern die Trainings- und Beratungsleistungen nicht mit Hilfe von Video-Konferenztools (zB Zoom) stattfinden – Fahrtkosten. Deren Höhe werden zwischen SPIDI und dem Auftraggeber als Unternehmer individuell vereinbart. Verbrauchern verrechnet SPIDI keine Fahrtkosten.
(4) Für Beratungs- oder Trainingsleitungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25% verrechnet.
(5) Für Prüfungen fallen gesonderte Prüfungsgebühren, je nach gewünschter Prüfung des Auftraggebers, an. SPIDI wird den Auftraggeber über die Höhe der Prüfungsgebühr informieren. Die Kosten der ÖSD-Prüfungen sind nach Sprachlevel auf der Homepage der SPIDI unter https://www.spidi.at/sprachkurse-wien/oesd-deutschkurse inklusive Umsatzsteuer, ausgewiesen. Die Prüfungsgebühr ist pro Antritt – unabhängig vom Ergebnis – im Vornhinein zu bezahlen.
(6) SPIDI stellt dem Auftraggeber allenfalls Skripten und Unterlagen zu ihren Leistungen zur Verfügung. Diese sind bereits im Honorar inkludiert. Zu den Rechten an diesen Skripten und Unterlagen siehe Punkt 11.
(7) Die in den Angeboten von SPIDI angegebenen Honorare sind
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- bei Unternehmergeschäften: Nettohonorare und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, SPIDI weist ausdrücklich auf die enthaltene Umsatzsteuer hin
- bei Verbrauchergeschäften: Bruttohonorare, dh inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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(8) Bei Zahlungsverzug ist SPIDI berechtigt,
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- bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gem § 456 UGB zu verrechnen. SPIDI kann einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend machen.
- bei Verbrauchergeschäften iSd KSchG nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.
- Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00.
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(9) Bei Zahlungsverzug ist SPIDI berechtigt, mit der Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung der ausständigen Rechnungen innezuhalten.
(10) Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch SPIDI, so behält SPIDI den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ausschluss Zurückbehaltung und Aufrechnungsverbot
(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängeln zurückzuhalten. Dies gilt nicht für Verbraucher.
(2) Die Aufrechnung mit von SPIDI bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Verbrauchern als Auftraggeber steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit von SPIDI.
6. Stornierung, Verschiebung und Unterbrechung
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber haben schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(2) Für Unternehmer:
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- Bei Trainings, Coaching und Beratung ist eine Stornierung bis 7 Tage vor Trainings-, Coaching- oder Beratungsbeginn kostenfrei. Danach werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag, ersten Kurstag oder Prüfungstag sowie Stornierung nach der ersten Trainings-, Coaching- oder Beratungseinheit werden 100% des Honorars verrechnet. Stundenbänke können ab Beauftragung nicht mehr storniert werden.
- Bei halbtägigen- (= zumindest 3 Stunden) oder ganztägigen (= zumindest 6 Stunden) Trainings, Coachings oder Beratungen ist eine Stornierung bis 21 Tage vor Trainings-, Coaching- oder Beratungsbeginn kostenfrei. Bei Stornierung 8 – 20 Tage vor Beginn werden 50%, bei Stornierung 7 Tage vor Beginn werden 100% des Honorars in Rechnung gestellt
- Bei Lehrgängen ist eine Stornierung bis 28 Tage vor Beginn kostenfrei. Bei Stornierung 14-27 Tage vor Beginn werden 50%, bei Stornierung 13 Tage vor Beginn werden 100% des Honorars in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Prüfungstermin sowie bei Nicht-Erscheinen am Prüfungstag ist das Honorar in voller Höhe samt Prüfungsgebühren zu begleichen.
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(3) Bei Stornierungen durch Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Eine kurzfristige Verschiebung von Einheiten bei Trainings, Coaching und Beratung ist bis 14:00 Uhr des vorhergehenden Werktages kostenfrei möglich.
(5) Eine Terminverschiebung bei Ganztagestrainings, -coachings oder -beratungen ist bis 10 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb der folgenden 3 Monate liegt. Ansonsten gelten Stornoregeln gemäß Punkt 6.(2) für Unternehmer und Punkt 6.(3) für Verbraucher.
(6) Eine Unterbrechung eines laufenden Sprachtrainings ist maximal für 4 Wochen möglich. Sollte das Sprachtraining nach 4 Wochen nicht aufgenommen werden, verfallen die noch ausstehenden Einheiten automatisch.
(7) Gebuchte Trainings, Coachings oder Beratungen müssen innerhalb von 12 Monaten, Stundenbänke innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Angebotsannahme konsumiert werden. Danach verfallen die gebuchten Leistungen.
7. Gewährleistung
(1) SPIDI leistet Gewähr, dass Sprachkurse, Trainings, Coachings und/oder Beratungen durch fachlich geeignete Personen erfolgen. Darüber hinaus wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere leistet SPIDI keine Gewähr, dass Prüfungen oder Tests vom Auftraggeber bestanden werden. Mängel an den von SPIDI erbrachten Leistungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen ab der jeweiligen Erbringung der (Teil)Leistung schriftlich erhoben werden. Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die Leistung als angenommen und genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 6 Monate ab Leistungserbringung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber zu beweisen. § 924 2. Satz ABGB ist nicht anzuwenden.
(2) Punkt 7.(1) gilt nicht für Verbraucher. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Einschränkung, dass SPIDI keine Gewähr leistet, dass Prüfungen oder Tests vom Auftraggeber bestanden werden.
8. Haftung
(1) Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, ist die Haftung von SPIDI für Schäden ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SPIDI, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen (ihr zurechenbare Beauftragte) vorliegt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den positiven Schaden (nicht jedoch entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden) sowie betraglich mit dem Honorar, der für das jeweilige Training, Coaching oder für die jeweilige Beratung vereinbart wurde, höchstens jedoch mit EUR 10.000,00 beschränkt.
(2) Sofern Leistungen von SPIDI aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnung, Streiks, Unruhen oder anderen zwingenden Gründen, die nicht im Einfluss der SPIDI stehen, geändert oder nicht durchgeführt werden können, begründet dies keine Rückerstattungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.
(3) Bei Onlinekursen haftet SPIDI nicht für technische Störungen außerhalb ihrer Sphäre (zB wegen höherer Gewalt oder Verschulden Dritter). Ansprüche des Auftraggebers (wie zB Schadenersatzansprüche) gegenüber SPIDI sind für diese Fäll ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von SPIDI zurückzuführen ist.
(5) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach jeweiliger Leistungserbringung durch SPIDI gerichtlich geltend zu machen.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gem Punkt 8. gelten nicht für Personenschäden.
(7) Für Verbraucher gelten die Punkte 8.(1) zweiter Satz (Haftungsbeschränkung), 8.(4) (Beweislast) und 8.(5) (Verkürzung der Schadenersatzfrist) nicht.
9. Abwerbeverbot
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer von SPIDI, die in die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber inhaltlich (zB als Trainer, Kursleiter, Coach oder Berater) eingebunden waren oder sind, abzuwerben und/oder mit diesen zu den unter Punkt 2.(1) genannten Leistungen von SPIDI eigene Verträge abzuschließen.
(2) Diese Klausel gilt nicht für Verbraucher.
10. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER (GEMÄSS § 11 FAGG) UND BEGINN DER VERTRAGSERFÜLLUNG VOR ABLAUF DER RÜCKTRITTSFRIST
(1) Der Auftraggeber als Verbraucher kann von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten („Widerrufsrecht“, „Rücktrittsrecht“). Die Informationen zu den Bedingungen, der Frist und der Ausübung des Rücktrittsrechtes des Auftraggebers (als Verbraucher) werden in der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsformular (Beilage zu den VVI) erteilt.
(2) Der Widerruf (Rücktritt vom Vertrag) ist gegenüber SPIDI zu erklären. Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes steht dem Auftraggeber (als Verbraucher) das Widerrufsformular (Beilage) zur Verfügung.
(3) Erklärt und verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass SPIDI noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt (dh Leistungen erbringt), verliert der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Leistungserbringung, wenn der Auftraggeber gegenüber SPIDI vor Beginn der Leistungserbringung seine Kenntnisnahme über den Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
(4) Tritt der Auftraggeber (Verbraucher) vom Vertrag zurück, nachdem er sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung erklärt und SPIDI daraufhin mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat der Auftraggeber SPIDI einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamthonorar verhältnismäßig den von SPIDI bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ansonsten wird SPIDI dem Auftraggeber alle Zahlungen, die SPIDI vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung (Rücktrittserklärung) bei SPIDI rückerstatten. Für diese Rückzahlung verwendet SPIDI dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der Zahlung verwendet hat, außer mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Rückzahlung werden dem Auftraggeber keine Entgelte berechnet.
11. Schutz des geistigen Eigentums
(1) Urheberrechte, Werknutzungsrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von SPIDI, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere an sämtlichen iZm den Leistungen erhaltenen Unterlagen, Dokumente, Materialien, etc) verbleiben bei SPIDI.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von SPIDI erbrachten Leistungen (insbesondere iZm den Leistungen erhaltene Unterlagen, Dokumente, Materialien etc) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SPIDI zu vervielfältigen, weiterzugeben und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung, Weitergabe und/oder Verbreitung des Werkes eine Haftung von SPIDI – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.
(3) Der Auftraggeber darf die Werke (iZm den Leistungen erhaltene Unterlagen, Dokumente, Materialien, etc) während und auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwenden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Werken (iZm den Leistungen erhaltene Unterlagen, Dokumente, Materialien, etc) von SPIDI an Dritte der schriftlichen Zustimmung der SPIDI.
(4) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt SPIDI zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
12. Datenschutz
(1) SPIDI ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses anvertrauten personenbezogenen Daten zu verarbeiten oder durch beauftrage Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene iSd Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass SPIDI die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
(2) Die datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzerklärung) gem Art 13 ff DS-GVO sind auf unserer Website unter: https://www.spidi.at/datenschutz abrufbar.
13. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
(1) Das Vertragsverhältnis endet mit Abschluss des Sprachkurses, des Trainings, des Coachings, der Beratung, der Lehrgänge, dem Verbrauch der Stundenbänke und/oder der Prüfung oder des Tests.
(2) SPIDI hat das Recht, bei Vorliegen wichtiger Gründe, die ihr die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten. Solche wichtigen Gründe sind insbesondere
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- wenn der Auftraggeber trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist (zumindest 14 Tage) keine Zahlungen leistet;
- wenn er die Mitarbeiter von SPIDI beschimpft oder bedroht;
- wenn er Punkt 11. (Schutz des geistigen Eigentums) verletzt.
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In diesen Fällen behält SPIDI ihren Zahlungsanspruch für die bisher von ihr erbrachten Leistungen ein. Ein allenfalls darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt unberührt.
14. Teilnichtigkeit (Salvatorische Klausel)
(1) Sollte eine Klausel dieser AGB rechtsunwirksam, nichtig und/oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher.
15. Vertragssprache, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Erfüllungsort ist am Sitz von SPIDI.
(3) Auf diese AGB und auf das Vertragsverhältnis zwischen SPIDI und dem Auftraggeber samt den daraus entspringenden Ansprüchen ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen SPIDI und dem Auftraggeber und diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern iSd KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben oder nicht im Inland beschäftigt sind, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien Innere Stadt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden (zB EuGVVO oder LGVÜ 2007).